2. Wer kann KUPFticket nutzen?

Wir arbeiten mit dem Zahlungsdienstleister STRIPE zusammen.

Folgende Organisationen werden von STRIPE zugelassen (wichtig!):

  • Unternehmen, Einzelunternehmer (EPU), Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz und tatsächlicher Geschäftsadresse in Österreich.
    • Vertretungsberechtigte Person: mindestens 18 Jahre alt. Zwischen 13 und 17 Jahren nur mit schriftlicher Zustimmung eines Elternteils/gesetzlichen Vertreters; unter 13 Jahren generell nicht zulässig.
  • Nachweise:
    • Firmenbuchnummer oder ZVR Nummer
      • Bei Selbstständigen: Umsatzsteuer ID oder anderer Gewerbenachweise
    • Österreichisches, SEPA‑fähiges Firmenbankkonto
    • Telefonische Erreichbarkeit
    • Funktionsfähige geschäftliche Website.
  • Identitäts‑ und Adressnachweis (KYC):
    • Reisepass, österreichischer Personalausweis, Führerschein, Aufenthalts‑ oder Fremdenpass; bei Wohnsitz außerhalb Österreichs zwingend Reisepass.

Ausgeschlossen

  • Jede Nutzung durch Privatpersonen ohne Gewerbe oder Verein.
  • Rechtsträger ohne Sitz in Österreich.
  • Minderjährige unter 13 Jahren; 13‑ bis 17‑Jährige ohne elterliche/organisatorische Vertretung.
  • Personen oder Unternehmen aus Hochrisiko‑Jurisdiktionen (Cuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Krim/Donezk/Luhansk) oder auf Sanktionslisten.
  • Geschäftsfelder auf der Liste „Prohibited Businesses“, u. a. illegale Waren, Drogen, Pornografie, Glücksspiel, Hochrisiko‑Finanzdienstleistungen, Waffenhandel.