kulturspenden – Statuten schon geprüft?

Seit 01. Jänner 2024 ist die Spendenbegünstigung allen gemeinnützigen Vereinen, d.h. auch Kulturvereine, zugänglich. Spenden an einen gemeinnützigen Kulturverein können ab sofort steuerlich abgesetzt werden. Ein wichtiges Kriterium zur Erlangung der Spendenbegüstigung sind die Statuten des Vereins. Erfüllen die Statuten die notwendigen Anforderungen hinsichtlich Gemeinnützitgkeit?! Hier eine Checkliste.

Alle Informationen:
https://igkultur.at/praxis/spendenbeguenstigung-statuten-schon-gecheckt